Verordnung einer Ernährungsberatung

Die PKD-Broschüre hat Ihnen gezeigt, wie relevant das Thema Ernährung bei einer eingeschränkten Nierenleistung ist. Sie sehen, dass Sie den Krankheitsverlauf maßgeblich positiv beeinflussen können, wenn Sie wichtige Punkte in Ihrer Ernährung berücksichtigen.

Ernährung ist aber individuell und bedarf häufig der Unterstützung in Form von einer ausgebildeten Fachkraft, also durch einen Ernährungsberater (m/w). Ernährungsberatung wird von vielen Krankenkassen finanziell bezuschusst. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

1. Schritt: Die Suche

Zunächst braucht der Patient ein Angebot. Der Patient sucht sich selber einen Ernährungsberater oder einen Ernährungsgruppe. Manchmal empfehlen die Krankenkassen oder die Ärzte spezielle Ernährungsberatungen, mit denen Sie guten Erfahrungen gemacht haben oder die sich mit dem Thema Nierengesundheit auskennen. Einige Krankenkassen haben ihre eigenen Ernährungsberater (z.B. die AOK).
Ernährungsberatung ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung.

Bitte beachten Sie bei der Suche, dass der Ernährungsberater auch zur Abrechnung mit den Krankenkassen zugelassen ist. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden nur anerkannte Berufe wie Diätassistenten, Ökotrophologen, Ernährungswissenschaftler und Ärzte anerkannt. Darüber hinaus müssen die Berater eines der folgenden Zertifikate nachweisen: DGE20, VDD21, VDOE22, VFED23,

QUETHEB24. Bei den genannten Verbänden können Sie auch gerne auf den Internetplattformen nachschauen.

2. Schritt: Antrag auf Kostenübernahme stellen

Bevor die Ernährungsberatung definitiv gebucht wird, sollte mit der Kasse die Bezuschussung genau abgeklärt werden. Bitte schicken Sie folgende Formulare zur Krankenkasse:

  • Ärztliche Bescheinigung über die medizinische
  • Notwendigkeit einer Ernährungsberatung (vom Arzt ausgestellt)
  • Kostenplan des Ernährungsberaters (vom Ernährungsberater ausgestellt)
  • Eventuell Zertifikat des Ernährungsberaters

Hier geht es zu den Muster-Formularen, Download der Formulare

3. Schritt: Kostenbewilligung und Durchführung der Ernährungsberatung

Je nachdem, in welcher Krankenkasse Sie sind, erhalten Sie eine Bestätigung der Summe, die Sie nach erfolgreicher Durchführung der Ernährungsberatung von der Krankenkasse zurückerstattet bekommen. In der Regel agieren die meisten Krankenkassen so, dass der Versicherte in Vorkasse gehen muss, alle Rechnungen und Quittungen sammelt und am Ende dies mit einer Teilnahmebescheinigung zusammen einreicht. Dann erst überweist die Krankenkasse den Zuschussbeitrag.

Nur wenige Krankenkassen zahlen die gesamte Ernährungsberatung komplett. Dabei muss auch beachtet werden, dass die Leistungsanbieter unterschiedliche Honorare haben. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen bis zu fünf Termine pro Jahr. In den meisten Fällen wird die Beratung anteilig bezahlt, unabhängig davon, wie viel die Beratung kostet. Informieren Sie sich daher gezielt selbst bei Ihrer Krankenkasse.

Quellenangaben:

DGE Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V
VDOE Berufsverband Oecotrophologie e.V.
VFED wird vom Verband für Ernährung Diätetik e.V. vergeben
QUETHEB als Qualifikationsnachweis zur Ausübung der Ernährungstherapie und Ernährungsberatung