Zystennieren/ Zystenleber und Arbeitsleben

Im Anfangsstadium kommt es meistens zu keinen Einschränkungen am Arbeitsplatz. Mit zunehmender Abnahme der Nierenleistung und evtl. größen Wachstum der Leber kann es zu Einschränkungen der Leistungsfähigkeit kommen.

Regelmäßige Arbeit lenkt von dauernder Selbstbeobachtung ab, führt zur Teilnahme am Leben anderer Menschen und lässt die Sorgen leichter ertragen. Das Selbstbewusstsein wird durch die eigene berufliche Tätigkeit gestärkt.

Je nach Grad der Behinderung hat der Betroffene Anrecht auf Nachteilsausgleich gemäß dem Sozialgesetzbuch. Damit ist es möglich trotz Behinderung weiter im Arbeitsleben bleiben zu können.

Arbeitsrecht für chronisch Kranke

Im Job sind chronisch Kranke meist mit dem Vorurteil konfrontiert, nicht belastbar zu sein und ständig zu fehlen. Chronisch Kranke stehen damit vor der schwierigen Entscheidung: ehrlich sein oder lieber schweigen?

Schwerbehinderte Menschen werden im deutschen Arbeitsrecht besonders geschützt. Sie haben unter anderem Anspruch auf zusätzlichen Urlaub und erhalten besonderen Kündigungsschutz. Damit sind Kündigungen eines Schwerbehinderten nur mit Zustimmung des Integrationsamtes zulässig.

Wie sieht die Situation jedoch aus, wenn der Grad der Behinderung unter der 50-Prozent-Marke bleibt? Im Gegensatz zu Behinderten sind sie arbeitsrechtlich kaum abgesichert.

Gemäß Artikel 3, Absatz 2, Satz 2 des Grundgesetzes darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Im Arbeitsrecht ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beachten. Es verbietet nicht nur eine Diskriminierung etwa wegen des Alters oder des Geschlechts, sondern auch die Benachteiligung von Behinderten im Berufsleben.

Es stellt sich deshalb die Frage, ob man seine Erkrankung im Bewerbungsgespräch lieber verschweigen sollte, denn chronisch Kranke sind nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Krankheit mitzuteilen. Das gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen kann.

Berufstätigkeit und Dialyse
(Stadium IV)

Die regelmäßige Dialyse (Blutwäsche) bedeutet zwar einige Einschränkungen im Leben, aber der Beruf kann in vielen Fällen weiter ausgeübt werden. Manche Arbeitgeber genehmigen auch (tageweise) einen Heimarbeitsplatz.

Dialyse-Patienten können vor allem körperlich leichte Arbeiten weiter ausüben. Vermieden werden müssen vor allem körperlich anstrengende oder auf andere Weise belastende Arbeiten. Ungefähr die Hälfte der Dialyse-Patienten, die zuvor einen Beruf ausgeübt haben, kann dort weiterhin arbeiten. Oft wird die Tätigkeit als Teilzeitstelle weitergeführt. Zuvor muss festgestellt werden, ob der Allgemeinzustand des Patienten überhaupt eine Berufsausübung erlaubt.

Gut sind Tätigkeiten, bei denen der Betroffene teils sitzen, teils aber auch umhergehen muss. Besonders ungünstig wirken sich bei Dialysepflichtigen dagegen folgende Aspekte einer Arbeit aus:

  • Schwere körperliche Arbeit
  • Arbeit mit Belastungen wie Kälte oder Hitze, Nässe, Wind, Stäube oder schädliche Dämpfe
  • Tätigkeiten mit Infektionsgefahr
  • Nachtschichten beziehungsweise sehr unregelmäßige Schichten
  • Stress, enge zeitliche Vorgaben

Hämodialyse

Diese Methode kann nicht am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Die Dialyse muss entweder nach der Arbeitszeit durchgeführt werden oder es kann bei den Krankenkassen ein „Teil-Krankengeld“ beantragt werden. Die ist möglich bei Frühzeitigem Verlassen (mittags) des Arbeitsplatzes oder wenn die Tätigkeit nicht mehr an 5 Arbeitstagen ausgeübt werden kann.

Bauchfelldialyse

Es ist möglich die Bauchfelldialyse (Link Bauchfelldialyse) auch ohne große Schwierigkeiten während der Arbeitszeit durchzuführen. Während des Vorgangs kann der Betroffene z. B. einfachen Büroarbeiten (Computertätigkeit, Telefonate) nachgehen.

Für die Durchführung ist entweder ein Einzelbüro notwendig oder ein Raum, der für die Durchführung der Bauchfelldialyse genutzt werden kann. Hierzu sind Absprachen mit dem Arbeitgeber erforderlich. Ebenso sind mit dieser Dialysemethode kürzere Reisen möglich.

Nach der Transplantation

Ab etwa 2-3 Monaten nach einer Transplantation kann die Arbeitstätigkeit in der Regel wieder komplett aufgenommen werden. Wegen der Infektionsgefahr ist ein hygienisch unbedenklicher Arbeitsplatz erforderlich.

Rehabilitation

Zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit kann eine Rehabilitation werden.

Weitere Hinweise

Nutzen Sie bei Fragen unser psychosoziales Beratungstelefon, lesen Sie unsere Infoblätter oder besuchen Sie unsere regionalen Treffen um sich mit anderen Betroffenen auszutauschen.