Patientenvorsorge

Wir empfehlen eine Patientenvorsorge (durch Patientenverfügung, Vorsorgeverfügung, Betreuungsvollmacht und Behandlungswünsche) zu treffen.

Für Zeiten, in denen durch Unfall oder Erkrankung die körperlichen, geistigen und/oder psychischen Fähigkeiten verloren gehen und man die eigenen Angelegenheiten nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang regeln kann, kann man seine persönlichen Wünsche und Vorstellungen schriftlich niederlegen, um einer „Fremdbestimmung“ durch andere vorzubeugen.

Die Nutzung der Vorsorgemöglichkeiten bedeutet ein (vorbereitetes) selbst bestimmtes Leben auch in Zeiten, in denen ein eigenverantwortliches Überlegen, Entscheiden und Handeln nicht mehr möglich ist. Der Vorsorgende stellt sicher, dass u.a. in den Bereichen Gesundheitsfürsorge und -vorsorge, Finanzen und Vermögen, Aufenthaltsort und Vertretung bei Ämtern und Behörden seinen Wünschen entsprechend gehandelt wird, soweit sie für den Bevollmächtigten bzw. Betreuer erfüllbar sind.

Vorsorgemöglichkeiten

Folgende Regelungen können getroffen werden:

Vorsorgevollmacht

Diese Form ist sinnvoll, wenn man für den Fall der eigenen Hilflosigkeit eine Vertretung wünscht und eine absolut vertrauenswürdige Person kennt, die diese Vertretung übernehmen möchte. Das kann sich auf einzelne oder alle Bereiche des Lebens beziehen.

Betreuungsverfügung

Dies ist eine schriftliche Willensäußerung, die dem Betreuungsgericht vorschlägt, wer im Falle einer Betreuung die persönlichen Angelegenheiten übernehmen soll oder auf keinen Fall übernehmen sollte. Betreuer werden vom Betreuungsgericht kontrolliert.

Patientenverfügung

Damit legt man schriftlich fest, wie in bestimmten medizinischen Situationen die Behandlung in der letzten Lebensphase erfolgen soll. Das kann, wenn gewünscht, auch den Hinweis auf eine Organspende einschließen.

Angehörige benötigen eine Vollmacht

Es besteht allgemein der Irrtum, dass im Falle Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen die Angehörigen entscheiden können. Falls der Patient zum Erfassen der Situation und damit zur Einwilligung nicht mehr in der Lage ist und keine Patientenverfügung vorliegt, muss über das Vormundschaftsgericht ein Betreuer/eine Betreuerin bestellt werden. Mit dieser Tatsache steigt auch der Beratungsbedarf welche Fragen vor Erstellung dieser schriftlichen Willensbekundung bedacht werden sollten und wie eine sichere Patientenverfügung formuliert sein sollte.

Erstellung einer Notfallmappe

Für den Notfall helfen Sie ihren Angehörigen durch die Dokumentation wichtiger Angelegenheiten. Mögliche Informationen sind: Persönliche Daten, Berufliches, m Notfall benachrichtigen, Rente/Versorgung, Krankenversicherung, Medizinische Daten – Gesundheitszustand, Vorsorgevollmacht/Vorsorgeverfügungen, Finanzen, Versicherungen, Ablage von Zugangsdaten, Mitgliedschaften und ggf. Testament.

Broschüren und Formblätter zur Patientenvorsorge

Die von EKD und DBK gemeinsam herausgegebene christliche Patientenverfügung wurde vollständig, unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage überarbeitet.