Warum Organspende?

In Deutschland gibt es eine hervorragende Dialyse Qualität. Trotzdem sterben zu viele Menschen an der Dialyse. Die Wartezeit auf eine Organ ist im mittel mehrere Jahre. Viele weitere Menschen sterben, weil Sie aus medizinischen Gründen nicht mehr transplantierbar sind oder aufgrund ihrer Erkrankung den Zeitpunkt der Dialyse gar nicht mehr erreichen.

Eine Transplantation gewährt vielen Menschen wieder eine bessere Lebensqualität. Mit jeder einzelnen Organspende können bis zu 7 Leben gerettet werden oder zumindest ihre Krankheit oder ihr Leid gelindert werden. Für viele Transplantierte bedeutet die Organspende ein vollkommen neues Leben führen zu können. Viele feiern deshalb auch dieses Ereignis wie einen Geburtstag.

Das alles wäre ohne die Bereitschaft zur Organspende nicht möglich. Diese Bereitschaft ist ein besonderes Zeugnis der Menschlichkeit. Und Sie ist ein besonderer Akt der Nächstenliebe in einer Gesellschaft, in der ich Leben möchte.

„Nehmen Sie Organe nicht mit in den Tod sondern schenken Sie Leben und Lebensfreude schon hier auf der Erde! Denn im Himmel werden die Organe nicht gebraucht sondern hier auf Erden.“

Organspende rettet Leben

Die Organspende bezeichnet das zur Verfügung stellen von Organen zur Transplantation. Voraussetzung für eine Organspende ist die eindeutige Feststellung des Hirntodes. Der Hirntod des Organspenders muss gemäß dem Transplantationsgesetz von zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Sie dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe des Organspenders beteiligt sein, noch der Weisung eines beteiligten Arztes unterstehen.

Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung können Sie einen Organspende-Ausweis downloaden oder ein persönliches Exemplar zum Ausfüllen bestellen.

Maximales Alter für Organspende?


In Deutschland gibt es keine explizite Altersgrenze für Organspende. Das Transplantationsgesetz legt fest, dass die Eignung eines potenziellen Organspenders individuell geprüft wird, wobei das Alter als einer von vielen Faktoren berücksichtigt wird.

Die Entscheidung, ob Organe eines bestimmten Spenders für Transplantationen verwendet werden können, hängt von mehreren Kriterien ab, darunter der Zustand der Organe, die medizinische Vorgeschichte des Spenders, das Vorhandensein von Infektionen oder Krankheiten sowie die Erfolgsaussichten der Transplantation. Das Alter des Spenders kann dabei eine Rolle spielen, jedoch ist es nicht allein ausschlaggebend.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Eignung für eine Organspende individuell und im Einklang mit medizinischen Standards beurteilt wird. Jeder potenzielle Organspender wird von einem Transplantationsteam sorgfältig bewertet, um sicherzustellen, dass die gespendeten Organe für den Empfänger geeignet sind und die Erfolgsaussichten der Transplantation maximiert werden.

Die deutsche Transplantationsgesellschaft und andere medizinische Organisationen haben Richtlinien und Empfehlungen entwickelt, die bei der Entscheidung über die Eignung eines Organspenders helfen sollen. Diese berücksichtigen verschiedene Faktoren, darunter auch das Alter, jedoch wird keine feste Altersgrenze vorgegeben.

Transplantationsgesetz (TPG)

Das deutsche Transplantationsgesetz (TPG) ist seit 1. Dezember 1997 in Kraft. Das im Juli 1997 vom Deutschen Bundestag mit einer großen Mehrheit verabschiedete Gesetz ist im Mai 2012 vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit geändert worden. Es regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tode oder zu Lebzeiten gespendet werden.

Am 14.02.2019 hat der Bundestag das zweite Gesetz zur Änderung des TPG beschlossen. Die neuen Regelungen sollen den Kliniken ihre Aufgabe erleichtern und gleichzeitig durch eine flächendeckende Berichtspflicht für mehr Verbindlichkeit und Transparenz in der Erkennung möglicher Organspender sorgen.

Im Jahr 2022 tritt das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft. Es sieht eine verstärkte Aufklärung der Bevölkerung über die Organspende vor. Eingebunden werden dabei u.a. Hausärzte und Behörden. Zudem ist die Einführung eines Organspenderegisters geplant.

Erweiterte Zustimmungsregleung (Ab 1. Quartal 2022)

Am Donnerstag (16. Januar 2020) hat der Bundestag über unterschiedliche Gesetzesentwürfe zur Neuregelung der Organspende abgestimmt. Die Widerspruchsregelung wurde abgelehnt einer erweiterten Zustimmungsregelung wurde mehrheitlich zugestimmt.

Während in vielen Ländern die Widerspruchsregelung greift, gilt in Deutschland voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2022 die „Erweiterte Entscheidungsregelung“. Die derzeit geltende Rechtslage (sog. Entscheidungslösung) bleibt in ihrem Kern unverändert, das heißt eine Organspende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die potentielle Organspenderin / der potentielle Organspender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder ihre / seine nächsten Angehörigen zugestimmt haben.

Mit der Neuregelung soll jedoch die persönliche Entscheidung (auf freiwilliger Basis) in einem Register hinterlegt werden. Geplant sind:

  • Die Einrichtung eines bundesweiten Online-Registers beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
  • Die Ausweisstellen von Bund und Ländern müssen den Bürgerinnen und Bürgern zukünftig Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise aushändigen beziehungsweise bei elektronischer Antragsstellung elektronisch übermitteln. Dabei wird auf weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, sich vor Ort oder später in das Online-Register einzutragen, hingewiesen.
  • Hausärztinnen und Hausärzte können künftig bei Bedarf ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende ergebnisoffen beraten. Das Gesetz sieht außerdem vor, die Organ- und Gewebespende verstärkt in der ärztlichen Ausbildung zu verankern.
  • Grundwissen zur Organspende soll zudem in den Erste-Hilfe-Kursen im Vorfeld des Erwerbs der Fahrerlaubnis vermittelt werden.
  • Vor einer Organspende ist von der Ärztin oder dem Arzt zu klären, ob eine Erklärung der potentiellen Spenderin / des potentiellen Spenders zur Organ- und Gewebespende in der Datenbank vorliegt.

Zum Gesetzentwurf

Regelungen für die Organspende

Die Voraussetzungen für die Entnahme von Organen bei Verstorbenen und Lebenden sind in genauen Regeln festgelegt. Das Gesetz sieht eine strikte organisatorische und personelle Trennung der Bereiche Organ- und Gewebespende und Vermittlung und Transplantation vor und legt damit Zuständigkeiten eindeutig fest. Für die Organ- und Gewebespende ist die DSO verantwortlich. Für die Vermittlung Eurotransplant. Zwei Ärzte müssen unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Durch die Aufnahme der Patienten in Wartelisten nach Regeln, die dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen, und der Anforderung, dass die Vermittlung von vermittlungspflichtigen Organen nach Regeln, die dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit erfolgen muss, soll eine gerechte Verteilung von Spenderorganen gewährleistet werden.

Lebendspende

Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine Lebendspende möglich. Der Gesetzgeber hat mit dem Transplantationsgesetz den rechtlichen Rahmen für die Organspende nach dem Tode sowie für die Lebendspende geschaffen.

Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende

Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende. Krankenhäuser sollen mehr Zeit und Geld für Organtransplantationen bekommen. Das ist Ziel einer Gesetzesänderung, die am 1. April 2019 in Kraft getreten ist.

Die Regelungen betreffen:

  • Freistellung von Transplantationsbeauftragten
  • (Bessere) Vergütung in den Entnahmekrankenhäusern
  • Rufbereitschaft
  • Dokumentation
  • Angehörigenbetreuung

Weitere Informationen:

Statistiken zur Organspende

Leider geht die Bereitschaft zur Organspende seit Jahren zurück.

Aktuelle Statistiken veröffentlicht die DSO:

Lange Wartezeit

In Deutschland warten Jahr für Jahr über 10.000 chronisch Nierenkranke auf eine Organspende. Die Wartezeit beträgt deshalb 7 bis 10 Jahre. Die Organspende Quote in Deutschland ist verglichen mit anderen europäischen Ländern gering. Dies hat verschiedene Gründe.

Unsere Meinung

Das Thema Organspende geht uns alle an. Jeder kann früher oder später in die Lage kommen, dass er oder sie dringend ein Spenderorgan benötigt. Deshalb ist es jetzt wichtig, sich mit dem Thema auseinander zu setzen.

Deutschland ist Schlusslicht bei der Organspende. In kaum einem europäischen Land müssen so viele Menschen auf ein neues Organ warten oder sterben sogar, während sie noch auf der Warteliste sind. Das muss sich ändern!

Es ist wichtig, sich über das Thema Organspende angemessen zu informieren.

Wir plädieren für die Widerspruchsregelung

Viel mehr Menschen als heute bei uns möglich könnte durch eine Organübertragung von einem Verstorbenen lebensrettend geholfen werden. Aber es fehlt an Organen. Der Grund: viele Verstorbene werden ohne Organentnahme bestattet, obwohl sie die Transplantationsmedizin und das Konzept des Hirntods bejahen – ja, obwohl sie einer Organentnahme zugestimmt haben. Aber sie haben es nicht ausreichend dokumentiert und den Verwandten nicht mitgeteilt.

Die Widerspruchslösung gilt in den meisten anderen europäischen Ländern. Sie ist mit dafür verantwortlich, dass dort die Wartezeiten auf postmortal gespendete Organe und die Fälle von Tod auf der Warteliste weit geringer sind als bei uns.

Wichtige Vorteile der Widerspruchslösung sind:

  • Es gibt weniger Fälle von Menschen, die letztlich ohne Organentnahme bestattet werden – obwohl sie der Transplantationsmedizin positiv gegenüberstehen und bereit sind zur postmortalen Organspende.
  • Für die Hinterbliebenen ist die Situation am Bett des Sterbenden oder bereits Verstorbenen erheblich leichter, wenn sie wissen, dass ihr Verwandter einer Organentnahme widersprochen hat – oder es nicht getan hat, obwohl er es hätte tun können.
  • Es gibt weniger Fälle von Mutmaßungen über den Wunsch des Verstorbenen – und weniger Tote auf der Organ-Warteliste.

Gegen die Widerspruchsregelung werden v.a. zwei Argumente vorgebracht:

Die Widerspruchslösung allein überwindet nicht die bei uns mittlerweile eingetretene und sich seit etwa 10 Jahren verschärfende Misere. Das ist korrekt. Notwendig sind weitere Maßnahmen z.B. die Vergütung im Krankenhaus und die Bereitstellung von Transplantationsbeauftragten. Weitere Möglichkeiten sind Organspende bei Herz-Kreislauf-Stillstand, Register für Überkreuzspende.

„Wir unterstützen die überparteiliche Initiative zur Einführung der Widerspruchsregelung, die bereits in mehr als 21 europäischen Ländern erfolgreich umgesetzt wird“, so der Verein „Leben spenden“, mehr lesen

Bekundung des Willens durch Organspende Ausweis

Es ist unser Anliegen, dass durch den Organspende Ausweis Klarheit geschaffen wird, ob eine Spende nach dem Tod in Frage kommt. Wenn er nicht vorliegt, müssen im Fall eines Unfalls oder einer plötzlichen schweren Erkrankung ansonsten die Angehörigen entscheiden; der Betroffene hätte dann keine Möglichkeit mehr, sein Persönlichkeitsrecht wahrzunehmen. Der Organspende Ausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt. Dies ändert sich erst, wenn ein Hinweis in die Patientenkarte aufgenommen wird.

Verletzung des Selbstbestimmungsrechts durch die Widerspruchsregelung?

Wir denken nein. Einen Widerspruch mündlich oder schriftlich zu erheben dauert keine 5 Minuten; das Sterben auf der Wartiliste ist irreversibel.
Es ist deshalb der Bevölkerung zuzumuten, sich zu entscheiden.

Das Ausfüllen einer Organspende Erklärung ist ein völlig unbürokratischer Akt, der kaum Mühe erfordert. Es ist auch möglich, seine Erklärung einfach nur auf einem Bogen Papier formlos festzuhalten. Eine testamentarische Erklärung wäre jedoch nutzlos, da ein Testament zu einem Zeitpunkt eröffnet wird, an dem es für eine Organentnahme zu spät ist.
Organspende ausweise sind in vielen Apotheken und Arztpraxen erhältlich. Sie können den Ausweis aber auch über das Online-Bestellformular bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung anfordern oder die Druckversion des Organspende-Ausweises auf dieser Homepage aufrufen, sie auf Ihrem Drucker ausdrucken und den Ausweis-Vordruck ausschneiden und ausfüllen.

Es ist sinnvoll, den Organspende Ausweis bei den Personalpapieren mit sich zu tragen, da in einer Unfallsituation hier als erstes nachgeschaut wird, um die Angehörigen verständigen zu können. Man kann den Ausweis aber auch bei Angehörigen oder einer nicht verwandten Vertrauensperson hinterlegen.

Videos zur Organspende

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So einfach beantragen Sie Ihren Organspende-Ausweis (Quelle BMGesundheit)

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Weitere, hilfreiche Informationen

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Deutsche Stiftung für Organtransplantation

Transplantationsgesetz (Seite des BMJ)